Rechtsanwalt Brück
Rechtsanwalt Brück ist für die folgenden Rechtsgebiete zuständig:
- Verkehrsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Vertragsrecht – Mahnwesen / Zwangsvollstreckung
- Arbeitsrecht
Kurzvita:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen
- Referendariat in Darmstadt und Offenbach
- Gründung der Kanzlei Brück in Bensheim im Jahr 2004
- Gründung der Bürogemeinschaft Böttner-Brück-Tempel im Jahr 2013
- Gründung der Sozietät Dr. Böttner & Brück im Jahr 2017
Bereits zu Beginn der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt galt das Interesse von Rechtsanwalt Brück dem Verkehrsrecht mit allen seinen Facetten.
Seine Kenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts konnte er durch langjährige enge Zusammenarbeit mit Autohäusern im Zusammenspiel mit Sachverständigen und Mietwagenunternehmen stetig vertiefen.
Daneben gilt sein Interesse aber auch dem Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsverwaltungsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Mietrecht dar. Auf diesem sensiblen Rechtsgebiet gilt es die Interessen sowohl von Vermietern als auch von Mietern effizient, aber auch mit Umsicht, zu vertreten.
Rechtsanwalt Brück ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.
Er ist ebenfalls Mitglied im Anwaltverein Waldshut-Tiengen e.V.